Neue Ansicht zur angemessenen Minderung bei fehlender Gewerberaumfläche
Bislang galt, dass der Anteil der "fehlenden" Fläche an der vereinbarten Fläche den prozentualen Mietminderungsbetrag ergab. Bei Gewerberaum ist nun auch der "Gebrauchswert" der "fehlenden" Fläche zu berücksichtigen. Was bedeutet [...]