Die Bezeichnung „Bau-Sachverständiger“ muss nicht irreführend sein
Ein Architekt hatte auf einem im Internet geführten Sachverständigenverzeichnis geworben mit: „Architekt BDA Bau-Sachverständiger (…) Tätigkeitsschwerpunkte: Schäden an Gebäuden * Architektenleistungen und Architektenhonorare * Prüfung des Schallschutzes DIN 4109 und [...]